Barrierefreiheitserklärung für die Website www.auto-cordes.de
Einleitung
Die Betreiber der Website www.auto-cordes.de sind bestrebt, ihre Online-Angebote im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.auto-cordes.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist derzeit nicht vollständig mit den Anforderungen des BFSG und der WCAG 2.1 vereinbar. Bitte beachten Sie dabei, dass über unsere Website derzeit kein Vertragsschluss vorgesehen ist. Auch wenn die Anforderungen des BFSG daher nach gesetzlicher Maßgabe nicht zwingend von uns umgesetzt werden müssen, möchten wir Ihnen ein barrierefreies Erlebnis auf unserer Website ermöglichen und arbeiten wir daher an einer Lösung für Sie.
Nicht barrierefreie Inhalte
Im Rahmen einer Prüfung mit dem Tool „WAVE“ wurden folgende Barrieren identifiziert:
• Kontrast-Fehler: Bei mehreren Elementen auf der Website existieren Kontrastprobleme. Diese Elemente stellen jedoch in der Regel Strukturelemente und keine Texte oder Bilder dar. Die Nutzbarkeit der Seite wird hierdurch nicht wesentlich erschwert.
• Alternativtext-Probleme: Bei mehreren Elementen fehlen Alternativtexte oder sie sind falsch oder technisch fehlerhaft zugeordnet. Zudem wurden Warnmeldungen registriert, u. a. wegen fehlender Labels, übersprungener Level in der Formatierung, redundante Links, Texte oder Überschriften, die Nutzer unnötig verwirren können und die eine Nutzung der Website mit Screenreadern erschweren können.
• Strukturelle Mängel: Auch strukturelle Mängel der Website wurden insbesondere bezüglich falscher oder unlogischer Überschriftenstrukturen registriert, wodurch die semantische Gliederung für Screenreader-Nutzer verloren geht.
• ARIA-Probleme: Mehrere Elemente auf der Website nutzen ARIA-Attribute (Accessible Rich Internet Applications) nicht korrekt oder überflüssig. Dies kann die Verständlichkeit durch assistive Technologien beeinträchtigen.
• Formular- und Spracheinstellungen: Derzeit sind keine Fehler bei Formularfeldern oder Spracheinstellungen bekannt, so dass die Nutzung der Formulare, die ggfls. für Auskünfte und Terminvereinbarungen erforderlich sind, grundsätzlich BFSG konform erfolgen kann.
Maßnahmen zur Behebung
Eine technische Überarbeitung der Website www.auto-cordes.de zur Beseitigung der genannten Barrieren ist derzeit in Bearbeitung. Ziel ist es, die Seite bis Ende 2025 vollständig barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung wird nach Abschluss der Maßnahmen entsprechend aktualisiert.
Alternative Zugangsmöglichkeiten
Bis zur vollständigen Herstellung der Barrierefreiheit bieten wir Menschen mit Einschränkungen alternative Möglichkeiten zur Wahrnehmung unserer Dienstleistungen und zum Abschluss von Kaufverträgen oder für die Vereinbarung von Terminen an.
Ihnen stehen für Vertragsschlüsse mit uns die gewohnten Möglichkeiten einer Anfrage per Mail, Telefon oder persönlich vor Ort zur Verfügung. Insoweit ermöglicht Ihnen der Betreiber einen barrierefreien Vertragsschluss. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Sie gerne persönlich bei der Produktauswahl oder bei Fragen zu unserem Angebot.
Kontakt
Autohaus Thorsten Cordes GmbH
Brackeler Hellweg 42
44309 Dortmund
Tel: 0231 4778980
Fax: 0231 477898 17
info(at)auto-cordes.de
www.auto-cordes.de
Gerne unterstützen wir Sie telefonisch oder per E-Mail bei allen Fragen zum Umgang mit unserem Online-Angebot.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 17. Juni 2025 auf Grundlage einer Prüfung mit dem Barrierefreiheits-Tool WAVE erstellt.
Durchsetzungs- und Überwachungsverfahren
Falls Sie auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit der Website www.auto-cordes.de innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Antwort erhalten, stehen Ihnen folgende Stellen offen:
Schlichtungsstelle BGG
beim Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: 030 / 18 527-2805
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Marktüberwachungsbehörden der Länder
Die Einhaltung der Anforderungen des BFSG wird von den zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer kontrolliert. Doch sind die Bundesländer in einem Staatsvertrag übereingekommen, die Marktüberwachung zu zentralisieren und haben die Schaffung einer Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Namen „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) beschlossen. Ziel ist eine einheitliche Behandlung und Durchsetzung der BFSG-Vorgaben in ganz Deutschland. Der Staatsvertrag muss in den Bundesländern noch ratifiziert werden. Eigene Marktüberwachungsbehörden der Länder sind noch nicht geschaffen worden. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir diese hier veröffentlichen.